Eine Wurzelkanalbehandlung wird notwendig, wenn das Zahnmark, die sog. Pulpa von Bakterien besiedelt wird.
Diese gelangen über eine bestehende oder in der Vergangenheit abgelaufene Karies in das Zahninnere. Es resultiert eine Infektion der Wurzelkanäle.
Wie entsteht eine Wurzelkanalinfektion?
Die Zahnkaries ist ein bakterieller Prozess. Sobald diese die harte, homogene äußere Schicht eines Zahnes, den Schmelz durchdrungen hat, erreichen Bakterien das Zahnbein, das Dentin.
Diese Struktur wird von feinen Kanälchen durchzogen, welche für das bloße Auge nicht sichtbar sind und von außen nach innen in Richtung zum Zahninneren verlaufen. Kariesbakterien besiedeln diese Kanälchen und bleiben auch nach Entfernung der Karies in Resten in diesen zurück.
Von hier aus können sie, je nach Tiefe und Ausdehnung der Karies, schnell, oder auch erst nach Jahren die Pulpa besiedeln, eine Wurzelkanalinfektion entsteht.
Was passiert bei der Wurzelkanalinfektion?
Haben die Bakterien einmal das Zahninnere erreicht, so breiten sie sich meist unaufhaltsam im gesamten Wurzelkanalsystem aus. In diesem Hohlraum befinden sich die Nervenversorgung und die Blutgefäße des Zahnes.
Die Bakterien bewirken zunächst eine Entzündung der Pulpa (Pulpitis) und später deren Absterben und Zerfall (Gangrän).
Schließlich dringen die Keime auch über die Wurzelspitze hinaus in den umgebenden Knochen ein und bewirken hier eine Entzündung.
Spürt man das?
In vielen Fällen ist eine Entzündung der Pulpa äußerst schmerzhaft und bringt den Patienten dazu, sofort seinen Zahnarzt aufzusuchen. Häufig verläuft der Krankheitsprozess aber auch völlig symptomlos, so dass der betroffene Zahn abstirbt, ohne dass man es spürt.
Solche toten Zähne werden dann später oft klopf- und aufbiss-empfindlich, was man daher immer als Alarmzeichen werten sollte.
Entzündungen die sich bereits in die Zahnumgebung ausgebreitet haben können schließlich zu Schwellungen, starken Schmerzen und auch einem allgemeinen Krankheitsgefühl mit Fieber führen.
Wie wird eine Wurzelbehandlung durchgeführt?
Ziel einer Wurzelkanalbehandlung ist es, die Bakterien vollständig aus dem Wurzelkanalsystem zu beseitigen und dieses dicht abzufüllen, um eine Wiederbesiedlung zu verhindern. Leider sind Wurzelkanäle keine runden und glattwandigen Röhren, sondern oft gekrümmt, verzweigt und besitzen eine raue Innenfläche. Je nach Art des Zahnes gibt es einen, zwei, drei, vier oder auch fünf und mehr Wurzelkanäle, die alle aufbereitet und gefüllt werden müssen, um einen Behandlungserfolg zu erreichen.
Nach lokaler Betäubung werden daher zunächst die Reste des Weichgewebes (der „Nerv“) aus dem Zahninneren entfernt, danach alle Kanäle mit feinen Feilen erweitert und geglättet. Anschließend werden meist desinfizierende Medikamente in den Hohlraum eingefüllt, die möglicherweise verbliebene Restbakterien abtöten und für einige Zeit (1-3 Wochen) im Kanalsystem verbleiben.
In der letzten Sitzung werden die Wurzelkanäle nun mit biegsamen Stiften und einer Art Zementmasse dicht gefüllt.
Kann man jeden Zahn wurzelbehandeln?
Theoretisch ja. Praktisch wird die Durchführung der Wurzelbehandlung umso schwieriger, je weiter hinten in der Mundhöhle der betroffene Zahn sitzt, je mehr Wurzelkanäle er besitzt und je stärker diese gekrümmt sind.
Mit zunehmender Schwierigkeit verschlechtert sich aber die Prognose und damit die Wahrscheinlichkeit eines Heilungserfolges.
Die großen Backenzähne haben alle mindestens drei Wurzelkanäle, die meist auch mehr oder weniger stark gekrümmt sind, hier muss im Einzelfall abgewogen werden, ob eine Wurzelbehandlung sinnvoll und Erfolg versprechend ist.
Was kostet das?
Im Frontzahn und vorderen Seitenzahnbereich (Eckzähne und Prämolaren) werden Wurzelbehandlungen in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Kostenübernahme für Wurzelbehandlungen im Seitenzahnbereich wurde aber in den letzten Jahren stark eingeschränkt.
Übernommen werden die Kosten nur, wenn die Wurzelkanalfüllung bis zur Spitze der Wurzel reicht, was bei stark gekrümmten Kanälen oft nur sehr schwer möglich ist.
Bestehen bereits Lücken im Seitenzahnbereich, die ohnehin einen Zahnersatz erforderlich machen, fällt die Endodontie ebenfalls nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.
Auch in solchen Fällen ist natürlich ein Erhalt des Zahnes durch eine Wurzelbehandlung möglich und oft auch medizinisch sinnvoll, die Kosten müssen aber vom Patienten selbst getragen werden.
Die Kosten einer solchen Behandlung sind von den Erfordernissen und Bedürfnissen des Einzelfalles abhängig, wir werden Sie vor der Behandlung umfassend darüber informieren.